Behandlungskosten


Der übliche Kostenrahmen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ist der Preis, der normalerweise vom Heilpraktiker für seine Leistungen berechnet wird.

Viele Patienten sind Privat / Zusatzversichert oder sie haben ein Recht auf Beihilfe. Die Kostenerstattungen werden von den meisten privaten Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfen (Behördenbedienstete, Beamte) u.U. auch nur zum Teil erstattet. Hier gibt es sehr große Unterschiede in den einzelnen tariflichen Leistungen. Bitte fragen Sie daher vor der Behandlung nach, welche Leistungen vom Leistungsträger übernommen werden (Kostenübernahmeerklärung).
Von den gesetzlichen Krankenkassen jedoch werden die Behandlungen nicht übernommen.

Um trotzdem allen Patienten eine naturheilkundliche Behandlung zu ermöglichen bespreche ich mit meinen Patienten die nötige Vorgehensweise und lege mit dem Patienten einen angemessenen Kostenrahmen fest.